Richtiges Aufstellen gemäß Versammlungsstättenverordnung von
Bierzeltgarnituren | Biertischgarnituren | Festzeltgarnituren
Für Biergartenmöbel und Biergartengarnituren gelten die gleichen Regeln!
Grundsätzlich sollte an den Zeltwänden immer eine Gangbreite von 1 m frei bleiben und niemals bis zur Zeltplane bestuhlt sein. Begründung:
- Sind die Plätze an der Zeltplane immer die schlechtesten Plätze. Bei Hitze und Sonneneinstrahlung staut sich hinter der Zeltplane die größte Wärme und es sind dort automatisch die wärmsten Plätze. Bei Kälte oder nach Sonnenuntergang ist dort genau die gegenteilige Wirkung spürbar. Dort entstehen Kältebrücken und die Zeltplanen werden sehr schnell feucht und klamm und genau diese unangenehme Kälte strahlt dann direkt dort ab. Es ist also niemals angenehm, direkt an einer Zeltplane zu sitzen.
- Können Sie bei schönem Wetter jede Zeltplane öffnen und jede Zeltplane ist gleichzeitig auch ein Notausgang. Deswegen sollten die Zeltplanen niemals durch Bestuhlung verstellt sein, denn sonst kommen Sie zum Öffnen der Zeltplanen gar nicht richtig hin.
Die richtigen Abstände zwischen Bänke und Tische
Zwischen den Bänken sollte im Normalfall für den Service immer ein Bankabstand von 70 – 100 cm sein, sonst ist kein professioneller Cateringservice möglich. Also niemals Bank an Bank (Po an Po)!!!
Laut Corona-Hygieneregeln muss der Abstand von Bank zu Bank mindestens 1 m sein!!!
Der Abstand der Tische links und rechts sollte im Normalfall mindestens 100 cm betragen.
Laut Corona-Hygieneregeln muss der Abstand der Tische mindestens 1,5 m sein!!!
Die jeweiligen Gangbreiten richten sich nach der Versammlungsstättenverordnung und sind je nach Gesellschaftsgröße unterschiedlich:
- ab 100 m² Zeltfläche oder 100 Personen = 1,50 m
- ab 300 m² Zeltfläche oder 300 Personen = 1,80 m
- ab 400 m² Zeltfläche oder 400 Personen = 2,40 m
- ab 500 m² Zeltfläche oder 500 Personen = 3,00 m
- ab 600 m² Zeltfläche oder 600 Personen = 3,60 m
- ab 700 m² Zeltfläche oder 700 Personen = 4,20 m
- ab 800 m² Zeltfläche oder 800 Personen = 4,80 m
- je weitere 100 m² oder 100 Personen zuzüglich 60 cm Breite
Maßeinheit zur Flächenberechnung bei Bierzeltgarnituren
Zum Errechnen der Gesamtfläche bei Bierzeltgarnituren oder Biertischgarnituren gilt im Normalfall der Faktor 1
Beispiel: 100 Personen x 1 = 100 m²; d. h. 100 Personen an Bierzeltgarnituren benötigen eine Zeltfläche von ca. 100 m² Sitzfläche + Bühne + Tanzfläche + Cateringflächen.
Laut Corona-Hygieneregeln müssen pro Person 2 m² gerechnet werden –
also bei 100 Personen mindestens 200 m² Stellfläche.